Barrierefreie Online-Shops: Gesetzliche Anforderungen & Anpassungen ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue EU-weite Gesetzesänderung in Kraft, die vor allem Betreiber von B2C-Online-Shops verpflichtet, ihre Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Ziel dieser Regelung ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Dies betrifft unter anderem die Nutzerfreundlichkeit für Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie eine einfachere Navigation.
Die Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Ihr Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte hat, einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielt oder eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro aufweist und Ihre Waren oder Dienstleistungen online anbietet. Doch nicht nur die Gesetzgebung macht Barrierefreiheit zu einem wichtigen Thema. Ein barrierefreier Online-Shop bietet allen Kunden ein besseres Nutzungserlebnis. Nutzerfreundliche Anpassungen kommen daher nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern verbessern insgesamt die Usability Ihres Shops.
Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, empfehlen wir und unser Online-Shop-Partner DSI Soft folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Schriftgröße anpassbar gestalten
- Kontrastoptionen bereitstellen
- Informationen nicht nur durch Farben kennzeichnen
- Texte als Alternative zu Bildern anbieten
- Bedienung per Tastatur sowie per Maus ermöglichen
SOG-Kunden profitieren:
Für Nutzer des SOG-integrierten Online-Shops wird unser Partner DSI Soft bis Ende Januar 2025 ein umfangreiches Update für den Standard-Shop zur Verfügung stellen. Dieses Update wird alle notwendigen Anpassungen enthalten, damit Ihr Shop den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Kundenspezifische Anpassungen müssen jedoch individuell vorgenommen werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sich frühzeitig um etwaige erweiterte Anpassungen in Ihrem Online-Shop kümmern und Kapazitäten bei Dienstleistern und Ihrem Shop-Betreuer blocken.
Weitere Informationen zur SOG Business-Software GmbH
Artikel vom 28.10.2024
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