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gevis ERP erhält Zertifizierung nach IDW PS 880

Die GWS hat ihre Lösung gevis ERP einem externen Software-Test unterzogen und die Zertifizierung nach IDW PS 880 erhalten. Für bestehende und auch neue Nutzer heißt das: Sie können sicher sein, dass die Funktionalität von gevis ERP, die Programmierung, aber auch die Dokumentations- und Freigabe-Prozesse höchstmöglichen Standards entsprechen. Zudem wird mit dem Testat bestätigt, dass gevis ERP zu der von Finanzbehörden geforderten Verfahrenssicherheit in Unternehmen beiträgt und eine gesonderte Software-Prüfung durch eigene Wirtschaftsprüfer entfallen kann. Die GWS ist eines der wenigen IT-Unternehmen für Branchen-Software in Deutschland, das sich regelmäßig von einer externen Prüfungsgesellschaft Software-Testate einholt.

Um die Zertifizierung für gevis ERP zu erhalten, wurden die IT-Lösung und auch die Produktentwicklung der GWS selbst einem umfangreichen und detaillierten Prüfverfahren durch den externen Auditor unterzogen. Neben der Prüfung der vorhandenen Beleg-, Journal- und Kontenfunktionen sowie der Analyse, wie zum Beispiel Protokollierung, Umsatzsteuerberechnung oder Plausibilitäten geregelt sind, gehörte dazu auch die Betrachtung der Prozesse rund um die Software-Entwicklung, Dokumentation und Freigabe. Die Frage, wie veränderte Anforderungen von Kunden oder neue steuerliche Regelungen in die Software-Entwicklung einfließen, war darüber hinaus Bestandteil der Prüfungen.

Corona-bedingt erfolgte die gesamte Auditierung via Teams-Konferenzen und E-Mail. Über Sharepoint wurden alle für den Software-Test notwendigen Dokumente und Inhalte gespeichert und ausgetauscht. Obwohl es keine persönlichen Termine in Münster gab, gelang es auf diese Weise, die Auditierung in den auch sonst angesetzten rund drei Monaten abzuschließen.

IDW PS 880 – entscheidendes Zertifikat für die Finanzamtsprüfung

Kommt es in einem Unternehmen zu einer Buch- und Steuer-Prüfung durch die Steuerbehörden, folgt diese heute mehreren Kriterien. Neben den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), den Handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zählt dazu heute die Betrachtung der eingesetzten ERP-Lösung. Der entsprechende Prüfungsstandard wird unter den Kürzeln „Prüfung von Softwareprodukten“ (IDW PS 880) und „Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie“ (IDW PS 330) beschrieben. Mit der Zertifizierung von gevis ERP nach IDW PS 880 wird dieser Anforderung bereits massiv Rechnung getragen.

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Artikel vom 11.01.2022

Schlagwörter: ERP