Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer – die wichtigsten Fakten
Ab November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifizierung im Besteuerungsverfahren.
Im September 2024 hat der Deutsche Bundesrat der Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer zugestimmt. Die W-IdNr. ist ein einheitliches Identifikationsmerkmal für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland. Sie besteht aus dem Länderkürzel “DE”, neun Ziffern und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (Beispiel: DE123456789-00001).
Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Eine W-IdNr. erhalten wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, einschließlich Freiberufler.
Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten werden mehrere Nummern vergeben, die sich in den letzten fünf Ziffern unterscheiden. Über die Vergabe dieser zusätzlichen Unterscheidungsmerkmale, die im ersten Quartal 2026 beginnen soll, wird das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert informieren.
Die W-IdNr. soll vorerst weder die persönliche Steuer-Identifikationsnummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ((USt-IdNr.) ersetzen. Zur besseren Unterscheidung hier drei Beispiele für den Aufbau der verschiedenen Identifikationsnummern:
- Steuer-Identifikationsnummer: 01234567890 (immer elfstellig)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE123456789-00001
Was ist bezüglich der Vergabe der W-IdNr. zu beachten?
Das Vergabeverfahren beginnt im November 2024, wird schrittweise durchgeführt und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, erhalten diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer, ergänzt um das zusätzliche fünfstellige Unterscheidungsmerkmal. Die USt-IdNr. ist wie bisher weiter zu verwenden.
- Um verschiedene Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen identifizieren zu können, vergibt das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem ersten Quartal 2026 mehrere fünfstellige Unterscheidungsmerkmale. Bis dahin erhalten Steuerpflichtige auch bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nur ein Unterscheidungsmerkmal (“-00001”).
- Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die umsatzsteuerlich erfasst sind oder den Status eines Kleinunternehmers haben, erhalten die W-IdNr. elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto oder über ihre Steuerberatungskanzlei.
- Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025.
Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. automatisch auf Anforderung des Finanzamtes. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.
Wie ist der Übergang geregelt?
Wirtschaftlich Tätige müssen künftig in Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Steuernummer angeben. Bis zum Abschluss des Erstvergabeverfahrens gelten jedoch großzügige Übergangsregelungen. So muss die W-IdNr. bis zum 31. Dezember 2026 nicht zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.
Weitere Informationen zur HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG
Artikel vom 11.11.2024
Schlagwörter: Unternehmen, Mittelstand
- Business Software
- Softwareauswahl
- Softwareanbieter
- ERP-Software
- BI-Software
- HR-Software
- DMS/ECM-Software
- CRM-Software
- Neutrale Beratung
- Softwareberatung
- Philosophie
- Projektbegleitung
- Expertentag
- Systemintegration
- Vertragsprüfung
- Warum Beratung?
- Referenzen
- News & Studien
- SoftTrend IT Studien
- Software Guides
- SoftTrend IT News / Artikel
- Marktforschung
- Marktforschungsbereiche
- Auftragsstudien
- Partnerrecherche
- Anwenderbefragungen
- Benchmark Tests
- Events & Stellenangebote
- IT-Veranstaltungen
- IT-Stellenangebote
- Software Know-how
- Wissenspool
- Anwenderberichte
- Whitepapers
- Webcasts / Videos
- Glossar / Lexikon
Seiteninterne Suche auf SoftSelect.de
Aktuelle Business IT News
Pressemeldungen kommen mit dem SoftSelect Newsletter direkt in den Posteingang von über 7000 IT-Entscheidern. Wollen Sie nicht auch die Bekanntheit Ihrer Firma steigern?
IFS: So wird KI die Fertigungsbranche im Jahr 2025 verändern
Uwe Meiselbach erhält Prokura für die Comarch AG
Time for new beginnings: Zukunft Personal feiert 25 Jahre mit konsequentem Blick nach vorn
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
Fragen zur Business-Software-Auswahl
Zufallsfrage rund um den ERP-, CRM-, Service Management- und Human Resources- Business-Software-Auswahlprozess, beantwortet von unseren Experten.
Die Zufriedenheit der Anwender mit dem ERP-/CRM-/HR-System ist gering – was kann man tun?
Diese und weitere Fragen werden von unseren Experten unter Expertenfragen beantwortet.