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2025 fällt das Nettogehalt schmaler aus

Steuersenkung kann gestiegene Sozialabgaben nicht kompensieren

Im Jahr 2025 bleibt fast allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger von ihrem Bruttogehalt übrig als im Vorjahr. Das Minus fällt allerdings nicht ganz so groß aus, wie es der Blick auf die Januar-Gehaltsabrechnung vermuten ließ. Grund dafür ist das „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (SteFeG), das kurz vor Jahresende noch beschlossen wurde, aber nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden konnte. Inzwischen steht die daraus resultierende Berechnungsgrundlage, und die Lohn- und Gehaltsprogramme können – teils bereits für den Februar, spätestens aber ab dem Monat März – die kommenden Lohnzettel auf Basis der aktuellen Gesetzeslage ausgeben. Ein Grund zur Freude ist das allerdings nicht. Mit den Nachbesserungen hat der Gesetzgeber zwar noch einmal Steuersenkungen beschert, ein signifikanter Anstieg bei den Sozialabgaben führt dennoch zu einer nahezu durchgängigen Mehrbelastung der abhängig Beschäftigten.

Die vorherrschenden Minuswerte ergeben sich zum einen maßgeblich aus höheren Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung. Die variieren zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse, aber der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde um satte 0,8 Prozentpunkte von 1,7 auf 2,5 Prozent erhöht. Hinzu kommen ein gestiegener Beitrag zur Pflegeversicherung sowie deutlich angehobene Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung beziehungsweise die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese machen sich vor allem bei mittleren Gehältern bemerkbar. Wie sich die Änderungen konkret in verschiedenen Gehaltsstufen auswirken, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet und kinderlos (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.

Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Mehrbelastung über das Jahr betrachtet bei den Gehältern im unteren und mittleren Bereich mit Werten im meist unteren zweistelligen Bereich noch relativ moderat ausfällt. Eine Ausnahme bilden hier Verheiratete in der Steuerklasse III, die bei einem Monatsbrutto von 2.000 bzw. 2.500 Euro ein Minus von 120 und 150 Euro auf dem Konto haben. Über alle Steuerklassen hinweg sind im Vergleich zwei deutliche Stufen mit höheren Abzügen zu erkennen, die sich bei den Gehaltsstufen jeweils ab 5.500 EUR und ab 8.000 EUR bemerkbar machen. Hier schlagen die erwähnten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen zu Buche, die einen jeweils signifikanten Anstieg der Werte zur Folge haben. Dieser Effekt trifft besonders die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch diese Anhebungen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge erstmalig auf ihr komplettes Gehalt entrichten müssen.

An der Summe gemessen sehen sich daher in diesem Jahr Verheiratete mit einem Bruttogehhalt von 8.500 Euro dem größten Minus gegenüber. Sie haben übers Jahr 658 Euro (kinderlos) bzw. 633 Euro (mit zwei Kindern) weniger im Geldbeutel. Es gibt allerdings auch eindeutige Gewinner der aktuellen Berechnungsgrundlage: Singles in Steuerklasse I mit einem Monatsgehalt von 7.500 Euro. Sie bekommen im Jahr 2025 sogar insgesamt 110 Euro mehr ausgezahlt und sind damit die einzige Gruppe, bei denen der Saldo positiv ausfällt. Der Grund dafür dürfte in einer für sie günstigen Konstellation im progressiven Steuersystem mit seinen versetzten Tarifeckwerten liegen. Beispielweise profitieren sie von der Anhebung der Freigrenze bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags.

Weitere Informationen zur DATEV eG

Artikel vom 10.03.2025

Schlagwörter: Human Resources, ERP