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Mindestlohn im Griff mit Workforce Management

Seit Januar ist das neue Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft. Jetzt hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in der Höhe des Mindestlohns. Auch bei der Vergabe von Fremdleistungen ist Vorsicht geboten, denn Auftraggeber können für die Einhaltung der Lohnuntergrenze haftbar gemacht werden.

  • Wie können Unternehmen in Zukunft sicherstellen, dass sie den Mindestlohn einhalten?
  • Welche gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen gilt es dabei zu beachten?
  • Wie lassen sich bei Bedarf auch die Löhne von Leiharbeitern und Subunternehmern kontrollieren?

Ohne eine konsequente Arbeitszeiterfassung und eine proaktive Überwachung von geplanten und geleisteten Stunden ist das nur
schwer machbar. Und genau das ist unser Thema.

Mit ATOSS Workforce Management unterstützen wir Sie dabei, ...

  • im Griff zu behalten, welcher Mitarbeiter wann, wo, wie lange und zu welchen Kosten für Ihr Unternehmen tätig ist.
  • den notwendigen Überblick über Ist- und Soll-Arbeitszeiten zu behalten.
  • teure Verstöße gegen Gesetze und Tarife zu vermeiden.
  • die Basis für eine wirtschaftliche und bedarfsoptimierte Personaleinsatzplanung zu schaffen.
  • Ihre Mitarbeiter in die Arbeitszeitgestaltung und in HR-Prozesse einzubinden.

In unserem Whitepaper fassen wir die Regelungen des Mindestlohngesetzes zusammen und zeigen Auswirkungen und Umsetzung in der Praxis. Hier kostenlos downloaden

Weitere Informationen zu ATOSS

Artikel vom 08.12.2015

Schlagwörter: Human Resources