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Welche arbeitsrechtlichen Neuerungen bringt 2025 für HR-Teams?

Alle Jahre wieder: Kaum ist der Ohrwurm des Weihnachtslieds im Gedächtnis verklungen, steht ein neues Kapitel namens 2025 bevor. Mit dem Start ins neue Jahr werfen wir einen Blick auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen im Bereich HR, auf die Sie ein Auge werfen sollten. So viel sei verraten: Von Entlastungen in der Digitalisierung bis zu mehr Geld für Minijobbende gibt’s einiges zu beachten.

Geht es nach einer aktuellen Gartner-Studie, liegt Ihr Fokus aktuell darauf, Ihre HR-Führungskräfte weiterzuentwickeln, Ihre „Workforce“ – also die gesamte Arbeitsleistung – strategisch auszurichten und auch Technologie wie künstliche Intelligenz (KI) weiter in Ihren Alltag zu integrieren. Können Sie das bestätigen? Womöglich sind Sie neben diesen allesamt strategischen Aufgaben noch damit beschäftigt, sich an die operativen Umstellungen zu gewöhnen, die das neue Jahr mit sich brachte und bringt.

Sieben wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen

Legen wir genau darauf den Fokus – schließlich haben Sie hier keine Wahl, sondern müssen in vielen Bereichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Das nächste Meeting ruft, Sie haben wenig Zeit? Hier kommt auf einen Blick, was Sie 2025 als HR-Verantwortliche in Deutschland beachten müssen:

1. Digitaler Arbeitsvertrag: Ein wichtiger, digitaler Schritt für viele Arbeitgebende – seit 1. Januar 2025 dürfen Sie Arbeitsverträge elektronisch abschließen. Per E-Mail, digitale Signatur oder gescannter Unterschrift – alles Digitale ist erlaubt. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen.

2. Nachweisgesetz in Textform: Ebenfalls in den Bereich der bürokratischen Entlastung fällt der Wegfall der Schriftformpflicht. Arbeitsbedingungen können künftig einfach per E-Mail übermittelt werden. Wichtig dabei: Der Vertrag muss digital abrufbar sein.

3. Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro: Seit Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Minijob-Grenze steigt analog ebenfalls an, das neue Maximum liegt bei 556 Euro.

4. Digitale Arbeitszeugnisse: Digitalisierung, die Dritte – wer möchte, kann ab sofort Arbeitszeugnisse elektronisch ausstellen und mit einer qualifizierten Signatur versehen. Voraussetzung ist die Zustimmung Ihrer Mitarbeitenden.

5. Elternzeit einfacher: Ab Mai 2025 können Anträge auf Elternzeit oder Pflegezeit in Textform gestellt werden. Heißt: Auch eine E-Mail reicht künftig.

6. Befristungen digital möglich: Befristete Arbeitsverträge können Sie in bestimmten Fällen künftig digital abschließen. Ausnahme: Für viele andere Befristungen bleibt es bei der Schriftform.

7. Entgelttransparenz kommt: Zwar erst ab 2026 Pflicht, aber schon jetzt ein To-do für viele HR-Abteilungen – Unternehmen müssen geschlechtsunabhängige und objektive Entgeltkriterien entwickeln.

Neuerungen sind das eine, Ihre daraus resultierenden Pflichten und zu beachtende Änderungen das eine. Wir werfen daher einen genauen Blick darauf, worauf Sie bei den einzelnen Punkten achten sollten.

Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie: Digitale Arbeitsverträge, Zeugnisse und Befristungen

Für die meisten modernen Betriebe dürften diese Neuerungen Balsam auf der verpflichtenden, analogen Seele sein: Viele Prozesse rund um das Mitarbeitermanagement sind künftig auch digital lösbar. „Schuld“ daran ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das der „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, sowie der Verwaltung von Bürokratie“ dienen soll.

Und das tut es: Schließlich sparen die Änderungen Prozesskosten und Papier. Gerade für die laut Bitkom noch immer 25 Prozent der Unternehmen, die überwiegend papierbasiert arbeiten, ist das eine Chance.

Das bedeutet für Sie: Prüfen Sie in aktuellen Arbeitsverträgen Ihre Klauseln. Wo früher in standardisierten Sätzen „Schriftform“ stand, sollte heute „Textform“ stehen. Das schließt digitale Wege – etwa elektronische Signaturen – mit ein. Allerdings gelten diese Regelungen nicht für folgende Branchen – hier sei die Gefahr für Schwarzarbeit zu hoch:

  • Gaststätten- & Beherbergungsgewerbe
  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- & Logistikgewerbe
  • Prostitutionsgewerbe
  • Forstwirtschaftsgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Fleischwirtschaft
  • Wach- & Sicherheitsgewerbe

Übrigens: Auch wenn vieles im Jahr 2025 auf die digitale Form umgestellt wird – bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen ist weiterhin die jahrzehntelang bekannte Schriftform nötig.

Mehr Geld für Minijobbende

Minijobber und Minijobberinnen können seit Januar etwas mehr Geld am Ende des Monats auf dem Konto haben – verdienen sie Mindestlohn, müssen Sie als Unternehmen das Gehalt sogar entsprechend anpassen. Ab sofort gilt eine Mindestvergütung von 12,82 Euro pro Stunde. Parallel dazu wurde die Minijob-Grenze von 538 auf 556 Euro angepasst.

Wichtig für Sie: Prüfen Sie, wie viel Ihre Minijobbenden aktuell verdienen. Überstunden, Feiertagszuschläge oder saisonal bedingte Spitzenzeiten können schnell dazu führen, dass aus einem Minijob plötzlich ein sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird – und das kann teuer werden.

Weniger Papier dank Nachweisgesetz in Textform

Seit Januar 2025 dürfen Sie Arbeitsbedingungen in Textform übermitteln – ein einfaches PDF per E-Mail reicht aus, es braucht also nicht mehr zwingend den analogen Ausdruck. Wichtig ist jedoch, dass die Informationen für Mitarbeitende jederzeit abrufbar sind.

Bei der Entgelttransparenz heute schon an Morgen denken

Auch wenn die Pflicht zur Entgelttransparenz erst 2026 kommt, sollten Sie diese wichtige Änderung schon jetzt auf Ihre Aufgabenliste setzen. Ab dem kommenden Jahr müssen Sie als Unternehmen geschlechtsunabhängige und objektive Entgeltkriterien entwickeln und dokumentieren – das soll dafür sorgen, dass Gehälter nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sind.

Unser Tipp: Starten Sie am besten schon jetzt – oder zumindest bald – mit einer Überprüfung Ihrer Gehaltsstrukturen:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Gehaltsstrukturen.
  • Analysieren Sie, ob gleiche Tätigkeiten auch gleich bezahlt werden.
  • Definieren Sie klare Kriterien für Lohnerhöhungen oder Einstufungen.

Entlastung für Eltern

Ab Mai dieses Jahres wird die Beantragung von Elternzeit oder Pflegezeit unkomplizierter: Statt schriftlicher Anträge reicht künftig eine einfache E-Mail oder ein anderes digitales Format in Textform.

Prüfen Sie am besten, ob Ihre internen Prozesse für Elternzeit-Anträge bereits digitalisiert sind. Klare Vorgaben für die Mitarbeitenden – etwa Vorlagen oder zentrale Ansprechpersonen – helfen, den Überblick zu behalten. Am Ende profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch Sie. Schließlich gilt auch hier: weniger Papierkram, mehr Flexibilität.

Fazit: Viele Änderungen, viele Trends, viel KI

Einmal tief durchatmen – es kommt einiges auf Sie zu. Die Richtung scheint dabei klar: weniger Papierkram, mehr Digitalisierung, dafür aber auch neue (sich anbahnende) operative Baustellen wie Entgelttransparenz und auch der richtige Umgang mit KI. Schließlich ist der EU AI Act in diesem Jahr ebenfalls noch in der Verlosung der Neuerungen.

Gerade letzteres ist neben den doch eher klaren und trockenen arbeitsrechtlichen Neuerungen eine Entwicklung, die Sie aufhorchen lassen sollte. Denn: Die digitale Welt dreht sich weiter, KI wird in den kommenden Jahren immer mehr in den HR-Alltag einziehen – sei es zur Analyse von Gehaltsstrukturen, zur Unterstützung im Recruiting oder zur Verbesserung der Work-Life-Balance durch datenbasierte Modelle.

2025 wird also nicht nur ein „weiteres Jahr voller Änderungen“, sondern möglicherweise für viele Unternehmen auch eines, das die Weichen für die Zukunft stellen kann.

Weitere Informationen zur rexx systems GmbH

Artikel vom 04.02.2025

Schlagwörter: Human Resources, Digitalisierung